Ratgeber
Fiktive Abrechnung: Schaden auszahlen lassen statt reparieren
Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Sie können sich den im Gutachten ermittelten Reparaturschaden auch netto auszahlen lassen und selbst entscheiden, was Sie damit tun. Diese sogenannte fiktive Abrechnung ist Ihr gutes Recht, hat aber klare Regeln, die viele Geschädigte im Raum Bischofsheim, Rüsselsheim und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet unterschätzen.
Was bedeutet fiktive Abrechnung genau?
Bei der fiktiven Abrechnung rechnen Sie auf Basis der im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten ab, ohne dass eine Werkstatt die Reparatur tatsächlich ausführt. Die gegnerische Versicherung zahlt Ihnen die Netto-Reparaturkosten aus, also ohne Mehrwertsteuer, weil diese nur bei einer echten Reparatur tatsächlich anfällt. Sie sind dann frei in der Entscheidung, ob Sie den Schaden professionell beheben, in Eigenregie ausbessern oder das Fahrzeug so weiterfahren. Diese Form der Abrechnung ist sinnvoll, wenn Sie das Geld anders verwenden möchten oder eine günstigere Reparatur planen. Voraussetzung für eine saubere Abrechnung ist immer ein nachvollziehbares, beweissicheres Gutachten, das die erforderlichen Arbeitsschritte und Ersatzteile klar ausweist.
Was darf die Versicherung kürzen?
Versicherer akzeptieren die fiktive Abrechnung, versuchen aber regelmäßig, einzelne Positionen herauszurechnen. Gekürzt wird in aller Regel die Mehrwertsteuer, da sie ohne durchgeführte Reparatur nicht erstattet wird. Häufig wird zusätzlich auf günstigere freie Werkstätten verwiesen, statt die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde zu legen, was bei einem jüngeren oder durchgängig scheckheftgepflegten Fahrzeug oft nicht zulässig ist. Auch UPE-Aufschläge und Verbringungskosten werden bei fiktiver Abrechnung gerne gestrichen, obwohl sie je nach Region und Schadenbild zum erstattungsfähigen Aufwand zählen können. Ein unabhängiges Gutachten zeigt schwarz auf weiß, welche Kürzungen sachlich nicht haltbar sind, und gibt Ihnen die Grundlage, der Versicherung zu widersprechen.
Die Wertminderung bleibt Ihnen erhalten
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass bei fiktiver Abrechnung die Wertminderung entfällt. Das ist falsch. Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur allein dadurch erleidet, dass es nun ein Unfallfahrzeug ist und beim Verkauf weniger erzielt. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie tatsächlich reparieren lassen oder fiktiv abrechnen. Die Höhe der Wertminderung wird im Gutachten gesondert ausgewiesen und steht Ihnen zusätzlich zu den ausgezahlten Reparaturkosten zu. Gerade weil Versicherer diesen Posten gerne übergehen, ist ein qualifiziertes Gutachten hier besonders wertvoll, um den vollständigen Schaden geltend zu machen.
Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?
Die fiktive Abrechnung kann sich lohnen, wenn der Schaden überwiegend kosmetisch ist und Sie das Fahrzeug ohnehin in absehbarer Zeit ersetzen wollen. Auch wer eine günstige, aber fachgerechte Reparaturmöglichkeit hat, kann von der Differenz zwischen kalkulierten und tatsächlichen Kosten profitieren. Sie sollten allerdings bedenken, dass bei einem späteren Weiterverkauf der Unfallschaden offenbart werden muss und nicht behobene Schäden den Wert zusätzlich drücken. Zudem können verdeckte Schäden, die erst bei der Demontage sichtbar werden, in der fiktiven Kalkulation untergehen. Eine ehrliche Einschätzung, ob fiktiv oder konkret abgerechnet werden sollte, gehört für uns zur unabhängigen Beratung dazu, denn die beste Entscheidung hängt immer vom konkreten Schadenbild und Ihren Plänen mit dem Fahrzeug ab.
Fragen zu Ihrem Fall?
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Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Darf ich mir den Schaden auszahlen lassen, ohne zu reparieren?
Bekomme ich bei fiktiver Abrechnung trotzdem die Wertminderung?
Warum kürzt die Versicherung meine fiktive Abrechnung?
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