Ratgeber

Mietwagen nach Unfall: Was zahlt die gegnerische Versicherung?

Ist Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt, brauchen Sie meist Ersatzmobilität. Die gegnerische Versicherung muss Ihnen die Kosten für einen angemessenen Mietwagen ersetzen. Wie hoch dieser Anspruch ist und welche Regeln Sie beachten müssen, sorgt jedoch oft für Streit, weil Versicherer hier gerne kürzen, egal ob Sie in Frankfurt, Rüsselsheim oder anderswo im Rhein-Main-Gebiet unterwegs sind.

Wann Sie Anspruch auf einen Mietwagen haben

Wer durch einen unverschuldeten Unfall sein Fahrzeug nicht nutzen kann, hat grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Voraussetzung ist, dass Sie tatsächlich auf ein Fahrzeug angewiesen sind und es während dieser Zeit auch nutzen würden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die erforderlichen Mietkosten als Teil des Schadens ersetzen. Maßgeblich ist der Zeitraum, der für eine sachgerechte Reparatur oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs nötig ist, weshalb der im Gutachten genannte Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeitraum eine wichtige Rolle spielt. Mieten Sie deutlich länger als erforderlich, riskieren Sie, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.

Klassenabstufung und Eigenersparnis

Sie dürfen grundsätzlich ein Fahrzeug der gleichen Klasse mieten wie Ihr verunfalltes Auto, müssen sich aber zwei verbreitete Kürzungen gefallen lassen. Üblich ist die Klassenabstufung, bei der ein Fahrzeug eine Klasse niedriger angemietet werden sollte, weil ein Mietwagen meist neuer und in besserem Zustand ist als das eigene Auto. Hinzu kommt die Anrechnung der Eigenersparnis, weil Sie durch die Nutzung eines fremden Fahrzeugs eigene Betriebs- und Verschleißkosten sparen, etwa beim eigenen Wagen. Diese Eigenersparnis wird üblicherweise als prozentualer Abschlag von den Mietkosten berücksichtigt. Wer das verunfallte Auto durch einen klassengleichen Mietwagen ersetzt, kann unter Umständen auf die Abstufung verzichten, muss dann aber mit dem Abzug für die Eigenersparnis rechnen.

Pflicht zum wirtschaftlich günstigen Tarif

Als Geschädigter sind Sie verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten, was sich auch auf die Wahl des Mietwagentarifs auswirkt. Versicherer beanstanden häufig überteuerte Unfallersatztarife, die deutlich über den am Markt üblichen Preisen liegen. Sie sollten sich deshalb am ortsüblichen Normaltarif orientieren und im Zweifel Vergleichsangebote einholen, um die Erforderlichkeit der Kosten belegen zu können. Erstattet werden die angemessenen Kosten eines wirtschaftlich denkenden Geschädigten, nicht jeder beliebige Höchstpreis. Wird der Tarif von der Versicherung als überhöht beanstandet, hilft eine sorgfältige Dokumentation der eingeholten Angebote und der konkreten Mietsituation. So vermeiden Sie, dass Ihnen am Ende ein Teil der Mietkosten selbst aufgebürdet wird.

Nutzungsausfall als Alternative

Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, aber dennoch auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen, steht Ihnen häufig eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Dabei erhalten Sie für jeden Tag, an dem Ihr Auto reparaturbedingt oder bis zur Wiederbeschaffung nicht zur Verfügung steht, einen pauschalen Geldbetrag. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird anhand anerkannter Tabellen bestimmt, sodass kein konkreter Einzelnachweis nötig ist. Für viele Geschädigte ist der Nutzungsausfall die unkompliziertere und mitunter wirtschaftlichere Alternative zum Mietwagen, weil keine Mietkosten anfallen und keine Tarifdiskussion droht. Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt davon ab, wie dringend Sie ein Ersatzfahrzeug brauchen. Das im Gutachten festgehaltene Schadenbild und die ermittelte Ausfalldauer bilden in beiden Fällen die Grundlage für eine korrekte Abrechnung.

Fragen zu Ihrem Fall?

Wir sagen Ihnen unverbindlich, welches Gutachten Sie brauchen und wer zahlt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wie lange zahlt die Versicherung den Mietwagen?
Erstattet wird der Zeitraum, der für eine sachgerechte Reparatur oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs erforderlich ist. Maßgeblich ist der im Gutachten genannte Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeitraum, weshalb eine zu lange Mietdauer dazu führen kann, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen.
Warum kürzt die Versicherung meine Mietwagenkosten?
Übliche Kürzungen sind die Klassenabstufung, der Abzug für die Eigenersparnis und die Beanstandung überhöhter Unfallersatztarife. Wer sich am ortsüblichen Normaltarif orientiert und Vergleichsangebote dokumentiert, kann die Erforderlichkeit der Kosten besser belegen und unberechtigte Kürzungen abwehren.
Was ist besser, Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Brauchen Sie dringend ein Fahrzeug, ist der Mietwagen sinnvoll. Verzichten Sie auf Ersatzmobilität, kann die pauschale Nutzungsausfallentschädigung unkomplizierter und mitunter wirtschaftlicher sein, da keine Mietkosten und keine Tarifdiskussion anfallen. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe

Wir sind vor Ort im gesamten Raum Bischofsheim / Rhein-Main, meist innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Kontakt

Schildern Sie Ihren Schaden.

Kostenlose Ersteinschätzung, meist Antwort am selben Tag.

Schadenfotos (optional)

Fotos werden automatisch verkleinert. Hilft uns, den Schaden vorab einzuschätzen.

Unverbindlich · Antwort meist innerhalb 1 Std. · Ihre Daten gehen nur an uns.

Direkt erreichbar

0171 453 74 07WhatsApp: +491714537407info@unfallprofi-hessen.de
Bischofsheim & Rhein-Main · 50 km Umkreis
Mo – Sa · 08 – 19 Uhr · Notfall-Termine auch am Wochenende

Nach einem unverschuldeten Unfall ist Ihr Gutachten in der Regel kostenlos, die gegnerische Versicherung zahlt.