Ratgeber

Darf ich mein Auto vor dem Gutachten reparieren lassen?

Nach einem Unfall wollen viele ihr Auto so schnell wie möglich wieder flott haben und fahren direkt in die Werkstatt. Doch die Reihenfolge ist entscheidend. Wer vor dem Gutachten reparieren lässt, kann sich um wichtige Ansprüche bringen. Wir erklären, warum erst das Gutachten und dann die Reparatur kommen sollte, und sind dafür meist noch am selben oder nächsten Tag bei Ihnen im Raum Bischofsheim und Rhein-Main vor Ort.

Die richtige Reihenfolge: erst begutachten, dann reparieren

Die klare Empfehlung lautet: Lassen Sie Ihr Fahrzeug erst begutachten und danach reparieren. Der Grund ist einfach. Das Gutachten dokumentiert den Schaden in dem Zustand, in dem er unmittelbar nach dem Unfall vorliegt. Ist das Fahrzeug erst einmal repariert, lassen sich der ursprüngliche Umfang und die Ursache des Schadens kaum noch beweisen. Der Sachverständige braucht den unveränderten Zustand, um alle Schäden vollständig und beweissicher zu erfassen. Diese Reihenfolge schützt Ihren Anspruch gegenüber der Versicherung.

Warum eine voreilige Reparatur Beweise vernichtet

Sobald repariert wurde, sind die beschädigten Teile ausgetauscht oder instand gesetzt und der Beweis ist weg. Die gegnerische Versicherung könnte dann den Umfang des Schadens oder sogar den Zusammenhang mit dem Unfall anzweifeln. Auch verdeckte Schäden, die erst bei genauer Begutachtung sichtbar werden, lassen sich nachträglich nur schwer nachweisen. Im schlimmsten Fall bleiben Sie auf einem Teil des Schadens sitzen, weil Sie ihn nicht mehr belegen können. Eine voreilige Reparatur kann damit teurer werden als der gewonnene Zeitvorteil.

Das Gutachten als Basis für die Abrechnung

Das Gutachten ist die Grundlage für die gesamte Schadenabrechnung. Es hält die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung, die Reparaturdauer und gegebenenfalls den Nutzungsausfall fest. Auf dieser Basis können Sie entscheiden, ob Sie reparieren lassen oder auf Gutachtenbasis abrechnen. Erst mit dem Gutachten in der Hand haben Sie alle Zahlen, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung sauber geltend zu machen. Die Werkstatt kann dann genau nach dem Gutachten reparieren, was Streit über den Umfang vermeidet.

Was tun, wenn das Auto nicht fahrbereit ist?

Auch wenn das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, sollten Sie nicht in Hektik verfallen. Lassen Sie das Auto sicher abstellen oder abschleppen und vereinbaren Sie zeitnah einen Gutachtertermin. Ein guter Sachverständiger kommt mit dem Vor-Ort-Service zu Ihnen, sodass Sie das beschädigte Fahrzeug nicht erst bewegen müssen. So verlieren Sie keine Zeit und sichern trotzdem alle Beweise. Erst nach der Begutachtung geht das Fahrzeug dann in die Reparatur.

Fragen zu Ihrem Fall?

Wir sagen Ihnen unverbindlich, welches Gutachten Sie brauchen und wer zahlt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ich habe schon repariert - ist mein Anspruch jetzt verloren?
Nicht zwangsläufig, aber die Beweisführung wird deutlich schwerer. Wenn noch Fotos, Belege oder der Kostenvoranschlag vorliegen, lassen sich Teile des Schadens unter Umständen noch belegen. Melden Sie sich, dann prüfen wir, was sich noch retten lässt.
Darf ich nach dem Gutachten frei wählen, wo ich repariere?
Ja, Sie haben grundsätzlich die freie Wahl der Werkstatt. Das Gutachten bildet die Grundlage, nach der die Werkstatt den Schaden behebt.
Muss ich vor der Reparatur die Versicherung um Erlaubnis fragen?
Eine ausdrückliche Erlaubnis ist in der Regel nicht nötig, doch das Gutachten sollte vorher vorliegen. So ist der Schaden beweissicher dokumentiert, bevor an dem Fahrzeug gearbeitet wird.

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Nach einem unverschuldeten Unfall ist Ihr Gutachten in der Regel kostenlos, die gegnerische Versicherung zahlt.