Ratgeber

Wiederbeschaffungswert, Restwert und Zeitwert verständlich erklärt

Sobald ein Fahrzeug nach einem Unfall einen erheblichen Schaden hat, fallen schnell drei Begriffe: Wiederbeschaffungswert, Restwert und Zeitwert. Was sich technisch anhört, entscheidet ganz konkret darüber, wie viel Geld Sie am Ende bekommen. Wer die Unterschiede kennt, erkennt schneller, wenn die Versicherung zu niedrig ansetzt, und kann seinen Anspruch besser durchsetzen, das gilt für Fahrzeughalter in Wiesbaden und Mainz genauso wie im Kreis Groß-Gerau.

Der Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufbringen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Maßgeblich sind dabei Marke, Modell, Alter, Laufleistung, Ausstattung sowie der Zustand vor dem Unfall. Der Sachverständige ermittelt diesen Wert anhand vergleichbarer Angebote bei seriösen Händlern in Ihrer Region, nicht anhand von Privatverkäufen oder weit entfernten Schnäppchen. Der Wiederbeschaffungswert ist die Obergrenze bei einem wirtschaftlichen Totalschaden und damit die wichtigste Größe, wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Wird er zu niedrig angesetzt, verlieren Sie bares Geld, weil Sie für die Auszahlung kein vergleichbares Fahrzeug bekommen.

Der Restwert

Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist, also der Erlös, den ein Aufkäufer für das Unfallauto zahlen würde. Bei einem Totalschaden zieht die Versicherung den Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab, denn das Wrack verbleibt ja bei Ihnen und behält einen gewissen Wert. Genau hier liegt ein häufiger Streitpunkt, weil ein höher angesetzter Restwert Ihren Schadenersatz unmittelbar verringert. Der Sachverständige ermittelt den Restwert auf Grundlage des für Sie zugänglichen, regionalen Marktes und dokumentiert die eingeholten Angebote nachvollziehbar. Überhöhte Restwertangebote aus überregionalen Restwertbörsen müssen Sie sich in der Regel nicht entgegenhalten lassen, wenn ein ordnungsgemäßes Gutachten vorliegt.

Der Zeitwert und seine Abgrenzung

Der Zeitwert beschreibt den reinen Marktwert des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt und wird oft mit dem Wiederbeschaffungswert verwechselt, ist aber nicht identisch. Im Schadenrecht ist für die Entschädigung in der Regel der Wiederbeschaffungswert maßgeblich, weil er einschließt, was Sie tatsächlich für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug aufwenden müssen. Der Zeitwert wird dagegen häufiger in der Kaskoversicherung oder bei steuerlichen Fragen herangezogen. Für Geschädigte ist die saubere Abgrenzung wichtig, weil eine Versicherung mit einem niedrigeren Zeitwert argumentieren könnte, obwohl Ihnen der höhere Wiederbeschaffungswert zusteht. Ein unabhängiges Gutachten benennt klar, welcher Wert in Ihrem Fall anzuwenden ist, und verhindert, dass Begriffe zu Ihrem Nachteil vermischt werden.

Warum diese Werte über Ihre Schadenhöhe entscheiden

Ob Sie repariert oder ausgezahlt werden, hängt vom Verhältnis dieser Werte zueinander ab. Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, wird in der Regel repariert. Übersteigen sie ihn deutlich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und Sie erhalten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Jede Verschiebung bei einem der drei Werte wirkt sich also direkt auf die Auszahlung aus, weshalb Versicherer ein Interesse haben, den Wiederbeschaffungswert niedrig und den Restwert hoch anzusetzen. Ein neutraler Sachverständiger ermittelt alle drei Werte unabhängig und marktgerecht und sorgt dafür, dass Ihr Schaden nicht künstlich kleingerechnet wird. So haben Sie eine belastbare Grundlage, um Ihren vollen Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Zeitwert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am regionalen Markt und im Schadenrecht in der Regel maßgeblich. Der Zeitwert beschreibt den reinen Marktwert und wird eher in der Kaskoversicherung oder bei steuerlichen Fragen verwendet.
Warum zieht die Versicherung den Restwert ab?
Bei einem Totalschaden verbleibt das beschädigte Fahrzeug bei Ihnen und hat noch einen Verkaufswert, den Restwert. Dieser wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, weil Sie das Wrack ja noch verwerten können, weshalb ein zu hoch angesetzter Restwert Ihre Auszahlung schmälert.
Wer ermittelt diese Werte verlässlich?
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ermittelt Wiederbeschaffungswert, Restwert und Zeitwert anhand des für Sie zugänglichen regionalen Marktes und dokumentiert die Grundlagen nachvollziehbar. So entsteht eine belastbare Basis, um eine zu niedrige Einschätzung der Versicherung zu widerlegen.

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