Ratgeber

Verbringungskosten und UPE-Aufschläge: Was Versicherer gern kürzen

Bei der Reparatur entstehen Nebenkosten, die im Gutachten korrekt ausgewiesen sind, von der Versicherung aber gerne herausgerechnet werden. Zwei der häufigsten Streitpunkte sind die Verbringungskosten und die UPE-Aufschläge. Beide gehören je nach Region und Werkstatt zum erstattungsfähigen Schaden und können in der Summe einen spürbaren Betrag ausmachen, auch bei Werkstätten im Raum Bischofsheim, Groß-Gerau und Rüsselsheim.

Was sind Verbringungskosten?

Verbringungskosten entstehen, wenn eine Werkstatt einzelne Arbeiten nicht selbst ausführen kann und das Fahrzeug zu einem spezialisierten Betrieb bringen muss, etwa zu einer Lackiererei. Viele freie Werkstätten und auch markengebundene Betriebe haben keine eigene Lackierabteilung und lassen Lackarbeiten extern erledigen. Für den Transport hin und zurück fallen Kosten an, die ein notwendiger Bestandteil der fachgerechten Reparatur sind. Diese Kosten sind erstattungsfähig, wenn sie bei einer ordnungsgemäßen Reparatur in der gewählten Werkstatt tatsächlich anfallen würden. Im Gutachten werden Verbringungskosten gesondert ausgewiesen, sofern sie für die konkrete Reparatursituation in Ihrer Region üblich und erforderlich sind.

Was sind UPE-Aufschläge?

UPE steht für unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers und bezeichnet den empfohlenen Verkaufspreis von Original-Ersatzteilen. Werkstätten schlagen auf diese Teile häufig einen prozentualen Aufschlag auf, der die Lagerhaltung, Beschaffung und Bereitstellung der Ersatzteile abdeckt. Diese UPE-Aufschläge sind regional unterschiedlich verbreitet und gehören dort, wo sie marktüblich sind, zu den erstattungsfähigen Reparaturkosten. Bei einer konkreten Reparatur in einer Werkstatt, die solche Aufschläge berechnet, müssen sie von der Versicherung erstattet werden. Auch bei fiktiver Abrechnung können sie erstattungsfähig sein, sofern sie in der maßgeblichen Region üblicherweise anfallen. Ein qualifiziertes Gutachten weist die ortsüblichen Aufschläge nachvollziehbar aus.

Warum die Versicherung diese Posten streicht

Verbringungskosten und UPE-Aufschläge sind für Versicherer ein bequemer Ansatzpunkt, um die Schadensumme zu drücken, weil sie auf den ersten Blick wie verzichtbare Zusatzkosten wirken. Häufig wird argumentiert, die Kosten seien nicht erforderlich oder bei einer günstigeren Werkstatt nicht angefallen. Gerade bei der fiktiven Abrechnung werden beide Posten besonders oft gestrichen, mit dem Hinweis, sie seien ja nicht tatsächlich entstanden. Ob die Kürzung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob die Kosten in Ihrer Region bei einer ordnungsgemäßen Reparatur üblicherweise anfallen würden. Pauschale Streichungen ohne Begründung müssen Sie nicht hinnehmen, sondern können sie mit Verweis auf das Gutachten und die regionale Üblichkeit zurückweisen.

So sichern Sie Ihren vollen Anspruch

Die wichtigste Grundlage, um Verbringungskosten und UPE-Aufschläge durchzusetzen, ist ein nachvollziehbares Gutachten, das diese Positionen begründet und ortsüblich ausweist. Ein neutraler Sachverständiger kennt die regionalen Gepflogenheiten und kalkuliert die Reparatur so, wie sie in einer geeigneten Werkstatt vor Ort tatsächlich durchgeführt würde. Kommt es zur Kürzung, liefert das Gutachten die sachliche Begründung, um der Versicherung fundiert zu widersprechen. Sie sollten Kürzungsschreiben nicht ungeprüft akzeptieren, sondern die einzelnen gestrichenen Posten mit dem Gutachten abgleichen. Wir achten darauf, dass alle erstattungsfähigen Nebenkosten korrekt erfasst sind, damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben, die rechtmäßig zu Ihrem Schaden gehören.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Was sind Verbringungskosten genau?
Verbringungskosten sind die Transportkosten, die anfallen, wenn die reparierende Werkstatt das Fahrzeug für bestimmte Arbeiten zu einem Spezialbetrieb bringen muss, zum Beispiel zu einer externen Lackiererei. Sie sind ein notwendiger Teil der fachgerechten Reparatur und in der Regel erstattungsfähig.
Muss die Versicherung UPE-Aufschläge zahlen?
UPE-Aufschläge sind dort erstattungsfähig, wo sie marktüblich sind und bei einer ordnungsgemäßen Reparatur in der maßgeblichen Region anfallen würden. Auch bei fiktiver Abrechnung können sie zu erstatten sein, weshalb pauschale Streichungen ohne Begründung nicht hingenommen werden müssen.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung diese Posten kürzt?
Gleichen Sie das Kürzungsschreiben Position für Position mit Ihrem Gutachten ab. Weist ein neutrales Gutachten die Kosten als ortsüblich und erforderlich aus, haben Sie eine belastbare Grundlage, um der Kürzung fundiert zu widersprechen und Ihren vollen Anspruch geltend zu machen.

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