Ratgeber

Restwertbörse: Warum das Angebot der Versicherung oft zu hoch ist

Bei einem Totalschaden wird der Restwert Ihres Fahrzeugs vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Je höher der Restwert, desto weniger bleibt für Sie übrig. Genau deshalb präsentieren Versicherer gerne hohe Restwertangebote aus überregionalen Online-Börsen. Diese Angebote spiegeln aber oft nicht den Markt wider, der für Sie im Raum Bischofsheim, Mainz und Wiesbaden tatsächlich erreichbar ist.

Wie eine Restwertbörse funktioniert

Eine Restwertbörse ist eine Online-Plattform, auf der gewerbliche Aufkäufer auf beschädigte Fahrzeuge bieten, oft bundesweit oder sogar grenzüberschreitend. Versicherer nutzen solche Börsen, um besonders hohe Gebote für das verunfallte Auto einzuholen, die sie dann als Restwert ansetzen. Da auf diesen Plattformen spezialisierte Verwerter und Exporteure aktiv sind, liegen die Gebote häufig deutlich über dem, was ein normaler Händler oder Aufkäufer in Ihrer Region zahlen würde. Auf den ersten Blick klingt ein hohes Restwertangebot positiv, doch für Sie als Geschädigten bedeutet es eine geringere Auszahlung, weil der höhere Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird. Das Interesse der Versicherung an einem hohen Restwert ist damit das genaue Gegenteil Ihres eigenen Interesses.

Warum das Angebot der Versicherung oft zu hoch ist

Die Gebote aus überregionalen Restwertbörsen entstehen unter Sondervoraussetzungen, die für Sie im Alltag nicht ohne Weiteres erreichbar sind. Spezialaufkäufer kalkulieren mit Exportmöglichkeiten, Ersatzteilverwertung oder besonderen Vertriebswegen und zahlen deshalb Preise, die ein durchschnittlicher Geschädigter beim Verkauf vor Ort nicht erzielen kann. Sie müssten das Wrack unter Umständen weit transportieren oder sich auf einen unbekannten Aufkäufer einlassen, um überhaupt an ein solches Gebot zu kommen. Versicherer setzen diese hohen Werte dennoch an, weil jeder zusätzliche Euro Restwert Ihre Entschädigung schmälert. Wenn Sie ein solches Angebot ungeprüft akzeptieren, verschenken Sie womöglich einen Teil Ihres berechtigten Schadenersatzes.

Der regionale Markt ist maßgeblich

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung darf sich der Geschädigte grundsätzlich an dem ihm zugänglichen, regionalen Markt orientieren. Maßgeblich ist also der Restwert, den Sie bei seriösen Aufkäufern oder Händlern in Ihrer Region realistisch erzielen können, nicht ein Spitzengebot von einer überregionalen Börse. Verkaufen Sie das Fahrzeug auf Grundlage eines ordnungsgemäßen Gutachtens zu dem dort ermittelten regionalen Restwert, müssen Sie sich ein höheres Restwertangebot der Versicherung in der Regel nicht entgegenhalten lassen. Voraussetzung ist, dass das Gutachten den Restwert anhand mehrerer Angebote aus dem für Sie erreichbaren Markt nachvollziehbar dokumentiert. Damit haben Sie eine starke rechtliche Position, um einem überhöhten Börsenangebot zu widersprechen.

So schützt Sie ein unabhängiges Gutachten

Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Restwert auf Basis konkreter Angebote aus Ihrer Region und hält diese im Gutachten fest, sodass eine belastbare Grundlage für die Abrechnung entsteht. Wichtig ist, dass Sie nicht voreilig auf ein Restwertangebot der Versicherung reagieren oder das Fahrzeug verkaufen, bevor ein ordnungsgemäßes Gutachten vorliegt. Holen Sie zuerst das Gutachten ein, denn es schützt Sie davor, dass Ihnen ein überregionales Spitzengebot untergeschoben wird. Erhalten Sie nach Vorlage Ihres Gutachtens dennoch ein höheres Angebot der Versicherung, sollten Sie es nicht ungeprüft hinnehmen, sondern mit dem regional ermittelten Wert abgleichen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Schadenersatz nicht durch ein künstlich hoch angesetztes Restwertangebot geschmälert wird.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Warum will die Versicherung einen möglichst hohen Restwert?
Bei einem Totalschaden wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto geringer fällt Ihre Auszahlung aus. Deshalb holen Versicherer über überregionale Restwertbörsen besonders hohe Gebote ein, die Ihren Schadenersatz schmälern.
Muss ich das Restwertangebot der Versicherung akzeptieren?
In der Regel nicht. Nach der Rechtsprechung dürfen Sie sich am regionalen Markt orientieren. Verkaufen Sie auf Basis eines ordnungsgemäßen Gutachtens zum dort ermittelten Restwert, müssen Sie sich ein höheres Angebot aus einer überregionalen Börse meist nicht entgegenhalten lassen.
Was sollte ich tun, bevor ich mein Unfallauto verkaufe?
Holen Sie zuerst ein unabhängiges Gutachten ein, das den Restwert anhand regionaler Angebote dokumentiert, und verkaufen Sie nicht voreilig. So vermeiden Sie, dass Ihnen ein überhöhtes Börsenangebot untergeschoben wird und Ihr Schadenersatz dadurch sinkt.

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